Einige Nationale Besonderheiten
(Stand 2004 - ohne Gewähr)
Belgien
Es gibt eine Einflugerlaubnis für 30 Tage. Sie wird für ein Jahr gültig, nachdem der Pilot den Behörden mitgeteilt hat, wann und wo er geflogen ist. Um eine Genehmigung für ein Jahr zu bekommen muss, das Flugzeug den Anforderungen in KB-article 21 of 25/05/1999 und AIRW-12 edition 3 of 02 /2000 genügen.
Dänemark
Eine Einflugerlaubnis ist erforderlich, ebenso ein Flugplan und Zoll. Die Mindesthaftpflichtversicherungssumme für alle Gastflugzeuge beträgt 9.203.254 Euro. Die Mindestflughöhe liegt bei 500 Fuß über Grund; die maximale Höhe bei 3500 Fuß MSL. Über dicht besiedelte Gebiete, Campingplätze und Feriensiedlungen sollte nicht geflogen werden. Weitere Informationen sind in den „Danish Operational Regulations for Ultralight Aeroplanes" nachzulesen.
Deutschland
Seit dem 9. Januar dürfen ausländische Microlights entsprechend Artikel 5 ICAO in Deutschland ohne besondere Erlaubnis fliegen. Obligatorisch ist eine Mindesthaftpflichtversicherung über drei Millionen Euro. In den TMZ (Transponder Mandatory Zones) muss der Transponder unbedingt eingeschaltet sein. Auch für ULs gilt: unter 5000 Fuß ist Code 0021 und über 5000 Fuß Code 0022 zu rasten.
England
Serien-Microlights müssen vor Einflug eine Erlaubnis beantragen und ein Gastflugrecht für 28 Tage einholen. Flugplan und Zoll sind Vorschrift. Sie meisten Flugplätze der Allgemeinen Luftfahrt können auch von den dreiachsigen Ultraleichten angeflogen werden. Selbstbauflugzeuge benötigen vor Einflug keine Erlaubnis und brauchen der CAA ihre Daten auch nicht sofort übermitteln; sie können vom Eigentümer bis zu 28 Tage nach dem Ende der Reise geliefert werden.
Finnland
Die Einfluggenehmigung muss beantragt werden. Es besteht Transponderpflicht in der Helsinki TMA und im Sektor Vantaa der Helsinki CTR.
Frankreich
ULs aus den Schengen Staaten, die den Französischen Anforderungen an Microlights genügen, dürfen in Frankreich ohne gesonderte Erlaubnis fliegen. Sie müssen den allgemeinen Regeln für den Sichtflugverkehr folgen. Für Schengen-Staaten-ULs ist für den Grenzüberflug nur ein Flugplan vorgeschrieben. Flugzeuge, die von außerhalb des Schengengebietes kommen, beispielsweise aus Großbritannien, müssen beim Einflug und vor der Abreise eine Zollerklärung vorlegen. Nicht alle Flugplätze sind für Microlights geöffnet. Informationen über die meisten Flughäfen und Landeplätze sind auf der Website www.nav2000.com veröffentlicht und natürlich im,Bottlang Airfield Manual. Viele Flugplätze sind in privater Hand; hier ist eine Landeerlaubnis vom Eigentümer einzuholen. Transponderpflicht besteht im Luftraum D. Vermieden werden sollte unbedingt der Einflug in die vielen Beschränkungsgebiete und die Nähe zu Militärischen Lufteinsätzen. Microlights funken unter der Frequenz 123.50.
Italien
Eine Einfluggenehmigung muss beantragt und ein Flugplan aufgegeben werden. Zoll entfällt für Schengenstaaten-Angehörige. In der Woche dürfen ULs nicht höher als 500 Fuß (150 Meter) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von drei Kilometern fliegen.
Sonn- und Feiertagen beträgt diese maximale Flughöhe 1000 Fuß (300 Meter). Alle UL Insassen müssen einen Schutzhelm tragen. Microlights dürfen auf allen geeigneten Flächen starten und landen, wenn sie die Erlaubnis des Eigentümers haben. Flugplätze müssen vorher um Zustimmung gefragt werden. Für alle Flugbewegungen in der Nähe von Flughäfen ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Weitere Informationen können unter www.ulm.it auch in Englisch abgerufen werden.
Kroatien
Wer nach Kroatien einfliegen will, benötigt einen PPL, wenn er über Österreich kommt. Für Kroatien selbst reicht die UL- Lizenz. Flugplan und Zoll sind erforderlich.
Monaco
Eine besondere Einflugerlaubnis wird nicht gefordert, aber vor dem Einflug muss Kontakt mit Monaco Tower aufgenommen werden auf 123,025. Für den Flugraum über 3000 Fuß ist French ATS (Fir Marseille) zuständig, deshalb müssen Flugzeuge den französischen Vorschriften entsprechen.
Niederlande
Die Gastflugerlaubnis wird gegen eine Gebühr erteilt und gilt für 28 Tage. Flugplan erforderlich, Zoll entfällt für Schengenstaatler. Über 1200 Fuß ist Transponder mit Mode A/C zwingend erforderlich. Ausnahmen gibt es unter 1200 Fuß im Luftraum G. Die TMA Schiphol darf nicht durchflogen werden. Vor dem Anflug auf einen Flugplatz sollte geklärt werden, ob Ultraleichte zugelassen sind.
Norwegen
Die Erlaubnis für ausländische ULs ist drei Monate gültig.
Österreich
Die Genehmigung ist erforderlich. Flugplan und Zoll nicht (Sehengen). Ultraleichtpiloten dürfen zurzeit nur mit einer Private Pilot Licence (PPL) einfliegen und müssen eine Mindesthaftpflichtsumme über vier Millionen Euro abgeschlossen haben.
Spanien
Einflugerlaubnis nötig. Maximale Flughöhe ist 1000 Fuß (300 Meter) über Grund. ULs dürfen nicht in kontrollierten oder beschränkten Luftraum einfliegen. Die Frequenz für Microlights ist generell 123.50.
Schweiz und Liechtenstein
Flüge von ULs sind noch immer generell verboten.
Schweden
Einflugerlaubnis ist gefordert. Microlights haben die gleichen Pflichten wie alle anderen Flugzeuge. Jedoch werden generell keine Landegebühren von Microlights gefordert. In allen CTA und CTZ ist Funk vorgeschrieben und teilweise auch Transponder.
Tschechien
Für den Einflug ist eine Genehmigung erforderlich. Als erstes muss auf jeden Fall ein Zollflughafen angeflogen werden. Das Flugzeug muss über Funk verfügen. Gestartet und gelandet werden darf ansonsten überall auf geeigneten Flächen, sofern der Grundstückseigentümer einverstanden ist. Es gibt auch reine UL Pisten.
Portugal
Es besteht Transponderpflicht bei Flügen in kontrolierten Lufträumen.
Zypern
Eine Einflugerlaubnis setzt voraus, dass das Flugzeug über Sprechfunk verfügt, mit einem VOR oder ADF ausgerüstet ist und eine Notfallausrüstung wie Rettungswesten und Rettungsinsel an Bord hat.